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Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, darf grundsätzlich einen selbst gewählten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Auf diese Weise lässt sich der entstandene Schaden am eigenen Fahrzeug sicher feststellen und gerichtlich verwertbar dokumentieren. Die Kosten für ein entsprechendes Gutachten trägt dabei die Versicherung des Unfallverursachers. Bei einem vermuteten Schaden von mehr als 750 Euro sollten Sie unbedingt von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Wichtig ist es hierbei immer, die Begutachtung umgehend einzuleiten.
Wir helfen Ihnen in derartigen Situationen schnell, unbürokratisch und wirksam. Ihr Fahrzeug wird einer umfassenden Inspektion unterzogen. Wenn notwendig, können wir sogar eine Rekonstruktion des Unfalls durchführen. Nach der Aufklärung des vorliegenden Sachverhalts geben wir Ihnen gerne auch Hinweise zum weiteren Vorgehen und zu den notwendigen Reparaturarbeiten. Hierbei nennen wir Ihnen selbstverständlich auch die dafür anfallenden Instandsetzungskosten. Ferner stehen wir Ihnen auch im Fall von Elementarschäden wie zum Beispiel Hagelschlag zur Verfügung.
Aufgrund von Qualifizierungs- und speziellen Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen kann Ihnen das SCS Sachverständigenbüro Christoph Schmitt folgende Dienstleistungen anbieten:
Beide Unfallparteien sind angehalten, den verlinkten Unfallbericht auszufüllen. So geht die Begutachtung reibungslos vonstatten.
Benötigen Sie ein Gutachten eines Unfalls? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns.
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